Vereine stehen 2023 vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Die steigende Inflation verteuert die Kosten des Vereinsalltags. Mitglieder sind gezwungen, ihre privaten Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und zu sparen. Wird der Rotstift angesetzt, stehen Vereine und Verbände auf der Liste der Einsparpotenziale weit oben. Die Gefahr, Kultur und ehrenamtliches Engagement als Fundamente unserer Gesellschaft zu verlieren, wächst beständig. Höchste Zeit, neue Wege im Vereinsmarketing zu beschreiten und sich fit für die Zukunft zu machen.
Vereine müssen sich 2023 neu aufstellen
Damit Ihr Verein auch im herausfordernden Jahr 2023 bestehende Mitglieder fest binden und neue Mitglieder gewinnen kann, sind ein strategisches Vorgehen sowie Investitionen in Mitgliederbindung und Mitgliederwerbung unverzichtbar. Setzen Sie auf professionelles Vereinsmarketing, um das Markenprofil Ihres Vereines sowie zentrale Botschaften und Mehrwerte verständlich zu kommunizieren. Vergessen Sie nicht, Ihre wichtigsten Markenbotschafter finden Sie in den eigenen Reihen. Eine gute nach innen gerichtete Marketingstrategie, die Ihre bestehenden Mitarbeiter, Mitglieder und Förderer anspricht, ist ebenso wichtig, wie die Umsetzung zielgruppenorientierter Kampagnen nach außen.
Präsentieren Sie eine starke Vereinsmarke mit Signalwirkung
Ob alteingesessener Traditionsverein, Neugründung oder vorwiegend digital unterwegs – jeder Verein ist einzigartig und besitzt eine gewachsene Struktur. Es gibt kein Patentrezept, um Vereine 2023 erfolgreich zu machen. Wir entwickeln eine individuelle, zu Ihrem Verein passende Marketingstrategie und setzen alles daran, dass sich Ihre Mitarbeiter, ehrenamtlichen Helfer und Mitglieder auf emotionaler Ebene mit den Werten Ihres Vereins identifizieren können. Nur so erzielt Ihr Verein eine authentische Außenwirkung und hebt sich von anderen Vereinen ab.
Lassen Sie sich durch eine strategische Roadmap motivieren
Gemeinsam entwickeln wir eine konkrete Zielrichtung für Ihren Verein. Die Kombination aus intensiver Beratung sowie der Erarbeitung einer konkreten, strategischen Roadmap zeigt Ihnen, welche Schritte und Maßnahmen Sie in der Praxis ergreifen müssen, um Ihr Marketing neu ausrichten zu können und Ihren Verein erfolgreich aufzustellen. Ein konkreter Fahrplan hat eine motivierende Wirkung. Er stärkt das Selbstbewusstsein und das Zusammengehörigkeitsgefühl. Nutzen Sie die Chance, Ihr Vereinsmarketing auf eine solide Basis zu stellen und sich mit unserer professionellen Unterstützung wertvolles Know-how anzueignen.
Fordern Sie einen unverbindlichen Marketingcheck an
Deutet sich ein massiver Mitgliederschwund an, der die Zukunft Ihres Vereins gefährdet? Oder sind Sie einfach nur auf der Suche nach einem professionellen Vereinsmarketing, um zusätzliche Mitglieder zu werben? Zögern Sie nicht, unsere Experten für Vereinsmarketing zu kontaktieren. Mit einem kostenlosen Marketingcheck decken unsere Fachkräfte Ihre Marketingprobleme auf und erarbeiten für Sie unverbindlich Lösungsansätze. Sie erhalten eine intensive Beratung über die Möglichkeiten, wie Sie Ihr Marketing neu ausrichten können, um die individuellen Ziele Ihres Vereins im Jahr 2023 zu erreichen.
Ist Ihre Leitungsstruktur noch zweckmäßig?
Satzungsprüfung/Satzungscheck
Entspricht die vereinsinterne Organisation noch den tatsächlichen täglichen Bedürfnissen Ihres Vereins? Ist Ihr rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand den alltäglich zu bearbeitenden Fragestellungen zeitlich noch gewachsen oder sollte überlegt werden, den Verein durch einen hauptamtlichen Vorstand oder einen Geschäftsführer leiten zu lassen? In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob Ihre Vereinssatzung diese Veränderungen zulässt oder ob insoweit Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch für die Frage der Gemeinnützigkeit ist eine vorherige Satzungsüberprüfung unbedingt erforderlich.
Vereinsgeschäftsführer/Hauptamtlicher Vorstand
Ein Vereinsgeschäftsführer oder ein hauptamtlicher Vereinsvorstand ist insbesondere dann zu empfehlen, sobald der Umfang der im Rahmen der Geschäftsführung zu erfüllenden Aufgaben die zeitlichen Kapazitäten rein ehrenamtlich tätiger Vorstandsmitglieder übersteigt. Die Geschäfte des Vereins müssen sorgfältig und ordnungsgemäß geführt werden. Häufig kann das ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder überfordern.
Lassen Sie sich von unserem Partner, Rechtsanwalt Oliver Vogelmann-Kopf beraten und seien Sie fit für das Jahr 2023
Diese Adresse sollten Vereine und Verbände 2023 auf dem Schirm haben
Ab Anfang 2023 startet mit Vereinsexperten.de ein Netzwerk aus Marketingexperten, Betriebswirten, Unternehmensberatern, Steuerberatern oder auch Versicherungsfachleuten mit dem Ziel, Vereine und Verbände optimal zu unterstützen.
Weitere neue Gesetze für Vereine und Ihren Mitgliedern
Vereine und Verbände sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie verbinden Wirtschaft, Kultur, Sport, Umweltschutz und alle anderen Themen miteinander. Logisch, dass jede Gesetzesänderung auch mindestens eine Sparte von Organisationen und Ihren Mitgliedern betrifft. Dabei können die Mitglieder Verbraucher oder Unternehmen sein. Deswegen finden Sie hier noch weitere wichtige Änderungen für das Jahr 2023:
- Ab Januar 2023 erhalten die sächsischen Betreuungsvereine mehr Geld und eine zusätzliche Vergütung von Leistungen.Die Neuregelung enthält ein Fördermodell, das von dem bisherigen abweicht. Nach der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform ab dem 1. Januar 2023 ist der gesetzliche Vergütungsanspruch der Vereine unmittelbar im sächsischen Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht geregelt. Mehr dazu lesen Sie hier.
- Mehr Geld durch gerinigere Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro ist der Spitzensteuersatz erst 2023 zu versteuern.
- Der Kinderfreibetrag steigt um 404 auf neu 8.952 Euro. Im Folgejahr erhöht sich der Freibetrag noch einmal auf insgesamt 9.312 Euro.
- Das Bürgergeld wird ab dem Januar 2023 die bisherigen Hartz-IV-Regelungen ablösen. Die Bezüge in der Grundsicherung werden um mehr als 50 Euro erhöht; alleinstehende Empfänger erhalten künftig eine monatliche Zahlung in Höhe von 502 Euro.
- Ab dem 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf monatlich 250 Euro pro Kind.
- Unterhaltszahlungen werden erhöht. Die sog. Düsseldorfer Tabelle wird erneuert.
- Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2023. Geplant ist eine Erhöhung von 3,5 % im Westen und 4,2 % im Osten.
- Für Personen, die zu Ihrer Rente noch etwas hinzuverdienen müssen oder wollen, entfällt die Hinzuverdienstgrenze. Jedoch werden die Grenze bei Beziehern der Erbwerbsminderungsrente angehoben.
- Wer einen Midi-Job hat, kann ab 2023 mehr verdienen. Die Verdienstgrenze steigt von 1.600 EUR auf 2.000 EUR.
- Auch in der Pflege gibt es 2023 mehr Geld. Der Mindestlohn in der Pflege soll je nach Qualifikation angehoben werden:
- für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro,
- für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und
- für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.
- Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Home-Office gibt es auch eine gute Nachricht. Die Homeoffice-Pauschale steigt von 600 auf 1.260 Euro und kann bei der Steuererklärung angesetzt werden.
- Das Wohngeld soll um ca. 190 EUR im Monat erhöht werden. Auch werden mehr Haushalte dafür berücksichtigt. Auskunft, wer Wohngeld beantragen kann, gibt Ihnen Ihr zuständiges Amt.
- Die Krankenkassenbeiträge steigen im Jahr 2023 um schätzungsweise 0,3 Punkte im Durchschnitt 16,2 Prozent.
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt ab dem 01. Januar 2023. Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen keine Belege Ihrer Ärzte dem Arbeitgeber vorlegen.
- Die Frist der Grundsteuererklärung beträgt Ende Januar 2023.
- Strom- und Gaspreisbremse tritt 2023 in Kraft. Hiervon profitieren Vereine, Verbraucher und Unternehmen. Dazu empfiehlt es sich, seine Strom- und Gaspreise zu vergleichen. Lesen Sie dazu mehr, wie Vereine und Verbraucher sparen können.
- Wer Benzin oder Diesel sparen möchte, kann dies ab 2023 mit dem 49-Euro-Ticket. Wann genau das Ticket erhältlich ist, ist noch nicht klar.
- Aber für Autofahrer und Autofahrerinnen gibt es Änderungen. Es gibt zum einen keine höhere C02-Steuer auf Benzin und Diesel. Die Senkung der Steuer wurde beibehalten. Hingegen müssen Besitzer*innen von Fahrzeugen mit Autogas dafür leider mehr bezahlen. Die Steuersenkung läuft aus und wird nicht erneuert.