ADFC-Kommentar zum Gerichtsurteil des “Radentscheid Bayern”: Reform des Straßenverkehrsgesetzes notwendiger denn je
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute den “Radentscheid Bayern” als unzulässig erklärt. Der Fahrradclub ADFC hatte die Volksinitiative für ein wirkungsvolles bayerisches Radgesetz seit Monaten sehr erfolgreich vorangetrieben. Er befürchtet nun eine erhebliche Verlangsamung des Radwegeausbaus im Freistaat. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält allein das Straßenverkehrsrecht des Bundes für maßgeblich – und dieses erlaubt keine großflächige Einrichtung von Tempo 30, verkehrsberuhigten Schulstraßen und durchgängigen Radwegenetzen.
Der ADFC bekräftigt daher noch einmal seine dringende Forderung an Bundesverkehrsminister Wissing, das StVG so zu reformieren, dass Bundesländer und Kommunen endlich ausreichend Spielraum für die Gestaltung fahrradfreundlicher Straßen bekommen. “Es ist kaum auszuhalten. Über 100.000 Menschen unterschreiben in Bayern für ein Radgesetz, weil sie sicher und komfortabel Rad fahren wollen und dafür den schnellen Ausbau der Radwegenetze wünschen. Und das Verfassungsgericht des Freistaates sagt, das geht nicht, weil der Bund das nicht erlaubt. Hallo, Herr Minister Wissing – klingelt das nicht in Ihren Ohren? Wie soll Deutschland ein Fahrradland werden, wenn Länder und Kommunen durch das Kfz-betonte Straßenverkehrsgesetz die Umgestaltung der Straßen nicht anpacken können? Bundesrecht bricht Landesrecht, natürlich. Aber Autorecht bricht jedes Recht in Deutschland – das konterkariert Ihren eigenen Koalitionsvertrag!”, so die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters.
Der ADFC Bayern fordert bereits seit 2017 ein bayerisches Radgesetz, das Zuständigkeiten, Verfahren und Standards regelt, damit Radinfrastruktur nicht ewig diskutiert, sondern zügig geplant und gebaut werden kann. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative Radentscheid ins Leben gerufen, die im Herbst 2022 die Stimmen von über 100.000 Menschen sammeln konnte – notwendig wären nur 25.000 gewesen. Die CSU hatte ein Radgesetz bis vor Kurzem als unnötige Bürokratie abgelehnt. Sie betonte damals, dies sei ein unerlaubter Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Nach dem Erfolg der Initiative Radentscheid hat die CSU nun mit den Freien Wählern einen eigenen Entwurf für ein solches Radgesetz veröffentlicht, das nach Einschätzung des ADFC Bayern aber deutlich zu kurz springt. Das Bündnis will nun an der Nachbesserung des Gesetzes mitarbeiten. Der ADFC betont aber, dass dafür die grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes essenziell ist.
Quelle: ADFC