Absetzbare Versicherungen bei der Steuererklärung

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 13.03.2023
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Lesedauer: 2 Minuten

Steuererklaerung: Diese Versicherungen koennen Sie absetzen

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) zeigt, welche Versicherungen von der Steuer absetzbar sind, in welcher Höhe und welche nicht. Der Lohnsteuerhilfeverein gibt eine Übersicht über die verschiedenen Beiträge zur Altersvorsorge, Zusatz- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie berufliche Policen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Der Artikel klärt auch auf, welche Nachweise nötig sind und wo diese Versicherungen in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Darüber hinaus gibt es eine Liste der Versicherungsbeiträge, die nicht absetzbar sind. Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, der mehr als eine Million Mitglieder hat und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Weitere Informationen sind am Ende der Pressemeldung verfügbar.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse


Pressemeldung:

Versicherungen und die Steuer: Was gilt es zu beachten?

Wieder einmal steht die Steuererklärung an und viele fragen sich, welche Versicherungen sie von der Steuer absetzen können. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat nun eine Übersicht erstellt, welche Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können und welche nicht.

Welche Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt: Bestimmte Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie zur Vorsorge oder zur Ausübung des Berufs dienen. Reine Sachversicherungen fallen dagegen nicht unter diese Regelung.

Zu den absetzbaren Beiträgen gehören zum Beispiel Versicherungen zur Altersvorsorge, wie die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder private Rentenversicherungen in Form von Rürup-Verträgen. Auch Riester-Verträge, sonstige Vorsorgeaufwendungen und berufliche Policen wie die Berufshaftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung können von der Steuer abgesetzt werden.

Welche Nachweise sind nötig?

Sind die Versicherungen in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, müssen keine weiteren Nachweise erbracht werden. Für alle anderen Versicherungen gilt jedoch, dass Versicherte nur das absetzen dürfen, was sie tatsächlich bezahlt haben. Hier ist es wichtig, die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge aufzubewahren.

Wo müssen die Versicherungen eingetragen werden?

Die meisten Versicherungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen, beruflich bedingte Policen hingegen unter den Werbungskosten in der Anlage N. Riester-Verträge werden in der zusätzlichen Anlage AV angeführt.

Welche Versicherungen sind NICHT abzugsfähig?

Nicht abzugsfähig sind unter anderem Privat-, Mietrechtsschutz- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen, Hausratversicherungen, KFZ-Kaskoversicherungen sowie private Rentenversicherungen in Form von Kapitalanlage-Produkten.

Die VLH als größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit mehr als einer Million Mitgliedern Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Sie erstellt die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Obwohl die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ausfällt, kann eine Steuerersparnis erzielt werden. Wichtig ist, die richtigen Beiträge abzusetzen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren.

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) wurde im Jahr 1972 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Berlin.
– Der VLH ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Arbeitnehmern bei der Steuererklärung zu helfen und sie zu beraten.
– Der VLH hat bundesweit mehr als 3.000 Beratungsstellen, die in der Regel von ehrenamtlichen Lohnsteuerhilfevereinen betrieben werden.
– Insgesamt hat der VLH rund 600.000 Mitglieder, die von den Beratungsstellen unterstützt werden.
– Die Mitgliedschaft im VLH ist kostenpflichtig, die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Mitglieder.
– Der VLH bietet seinen Mitgliedern auch eine Rechtsberatung, eine Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Steuer-Software an.
– Der VLH hat ein demokratisches Mitgliedersystem, in dem die Mitglieder die Vereinsführung wählen und an Entscheidungen beteiligt sind.
– Der Vorstand des VLH besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Vereinsrat gewählt werden.
– Der VLH ist der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland.
– Im Jahr 2020 hat der VLH bundesweit über 2 Mio. Steuererklärungen für seine Mitglieder erstellt.

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