Neue Regulierung für Nachhaltigkeitspräferenzen von Finanzanlagenkunden

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 05.04.2023
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass der Bundesrat einer langjährigen Forderung des BVK nachgekommen ist und beschlossen hat, dass auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Diese Entscheidung basiert auf der Annahme der „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vom 31. März. BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt diese Entscheidung und sieht eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen Versicherungsvermittlern und Finanzanlagenvermittlern.

Bundesrat bestätigt BVK-Forderung zur Nachhaltigkeitsabfrage bei Finanzanlagenvermittlern

In einer Pressemitteilung hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bekanntgegeben, dass der Bundesrat einer langjährigen Forderung des BVK nachgekommen ist und beschlossen hat, dass auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. Diese Entscheidung basiert auf der Annahme der „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vom 31. März.

Die Abfragepflicht von ESG-Aspekten von Finanzanlagen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für die genannten Berufsgruppen in Kraft treten. Damit wird schon ab Mitte April ohne eine Übergangsfrist gerechnet. BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt diese Entscheidung und sieht eine rechtliche Gleichstellung bei der Abfragepflicht zwischen Versicherungsvermittlern und Finanzanlagenvermittlern.

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Die Intention des Gesetzgebers ist es, umfassend Nachhaltigkeitsaspekte von allen im Finanzmarkt Tätigen zu berücksichtigen. Eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zwischen den beiden Berufsgruppen war seit dem 2. August letzten Jahres festzustellen. Jetzt wurde diese Regelungslücke geschlossen. “Dass im Rahmen der Umsetzung der „Deutsche Sustainable Finance-Strategie“ der Bundesregierung das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ zum Gegenstand der Sachkundeprüfung gemacht werden soll, freut uns ebenfalls”, so BVK-Präsident Heinz. “Das hatten wir auch ebenfalls gefordert und sehen uns doppelt durch den Gesetzgeber bestätigt.”

Die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sind Kriterien, die den Umwelt- und Sozialstandards sowie der Unternehmensführung von Unternehmen und Investitionsprodukten entsprechen müssen, um als nachhaltig zu gelten. Diese Kriterien werden von immer mehr Investoren als entscheidende Faktoren für ihren Investitionsentscheid gesehen.

Um den Hintergrund dieser Entscheidung zu verstehen, ist es wichtig, einige der Schlüsselbegriffe zu definieren. Der BVK ist ein deutscher Interessenverband für Versicherungskaufleute. Sie setzen sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein und vertreten sie gegenüber politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit. Finanzanlagenvermittler sind Fachleute, die Kunden bei der Auswahl von Finanzanlagen beraten und diese vermitteln. Honorar-Finanzanlagenberater hingegen sind unabhängige Berater, die gegen ein festes Honorar arbeiten und keine Provisionen von Finanzdienstleistern erhalten.

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Die neue Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wird es nun für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater obligatorisch machen, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Die Abfrage betrifft ESG-Aspekte von Finanzanlagen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).

Diese Entscheidung ist Teil der “Deutschen Sustainable Finance-Strategie”, die darauf abzielt, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben. Dabei spielt die Finanzindustrie eine wichtige Rolle, da sie durch die Allokation von Kapital erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft hat.

Nachhaltige Finanzanlageprodukte gewinnen weltweit an Bedeutung und werden von immer mehr Anlegern nachgefragt. Sie tragen dazu bei, dass Unternehmen, die sich auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung konzentrieren, Zugang zu Kapital haben, während Unternehmen, die nicht nachhaltig agieren, es schwerer haben, Kapital zu erhalten. Eine solche Allokation von Kapital kann dazu beitragen, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in Unternehmen zu fördern und damit einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft zu haben.

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Die Entscheidung des Bundesrates, die Abfragepflicht von ESG-Aspekten von Finanzanlagen auf Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auszudehnen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzindustrie. Es wird dazu beitragen, Nachhaltigkeitsaspekte in der Finanzberatung stärker zu berücksichtigen und Anlegern zu helfen, ihre Investitionen in Einklang mit ihren persönlichen Werten und Überzeugungen zu bringen.

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