ABDA schlägt Alarm: E-Rezept durch CardLink in Gefahr

Pressemeldung:ABDA schlägt Alarm: E-Rezept durch CardLink in Gefahr
Berlin, 14. März 2024 – In einer eindringlichen Warnung appelliert die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände an die Öffentlichkeit und Fachkreise, aufgrund sicherheitsrelevanter Bedenken das neu durch das Bundesgesundheitsministerium durchgesetzte 'CardLink-Verfahren' kritisch zu betrachten. Dieses Verfahren ermöglicht es Patientinnen und Patienten, ihre elektronischen Rezepte über Smartphone-Apps von Drittanbietern an Apotheken weiterzuleiten. Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums, welches entgegen dem Widerstand aller anderen Gesellschafter der gematik dieses Verfahren mit seiner Mehrheit durchsetzte, wirft ernste Fragen hinsichtlich der Patientensicherheit und der Verantwortung für die Arzneimittelversorgung in Deutschland auf.

Bremen (VBR). Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems hat in den vergangenen Jahren massive Fortschritte gemacht, doch die Einführung des E-Rezeptes wirft zugleich neue Fragen in Bezug auf Patientensicherheit und Datenschutz auf. Ein aktuell diskutiertes Verfahren, das „CardLink-Verfahren“, sorgt bei der (ABDA) für erhebliche Besorgnis. Dieses neue System ermöglicht es Patientinnen und Patienten, ihre digitalen Rezepte mittels der Smartphone-Apps von Drittanbietern an Apotheken zu senden. Doch genau hier sehen Experten ein potentielles Sicherheitsrisiko.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat trotz erheblicher Bedenken seitens der ABDA und anderer Akteure im Gesundheitswesen die technischen Spezifikationen für das CardLink-Verfahren durchgesetzt. Hierbei nutzte das Ministerium seine Mehrheitsbeteiligung in der Entscheidungsfindung, ein Schritt, der innerhalb der Branche für großes Aufsehen sorgte.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, erklärt hierzu: „Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle!“ Die Befürchtung liegt darin, dass die Nutzung unsicherer Smartphone-Apps die in Deutschland vorbildlich geschützte Arzneimittelversorgung gefährden könnte.

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Ein weiteres kritisches Element dieses Verfahrens ist die Verlagerung der Verantwortung für die sichere Einlösung der E-Rezepte auf die Apotheken. Dies führt zu einer Verschiebung der Lasten ohne klar definierte Sicherheitsrichtlinien, was die Lage weiter verkompliziert. Die strenge Regulierung bisheriger Einlösewege für E-Rezepte, welche hohe Sicherheitsstandards garantieren, steht in deutlichem Kontrast zu den vagen Vorgaben des CardLink-Verfahrens.

Es ist den Patienten kaum zumutbar, eigenständig die diverser Apps zu bewerten, eine Kritik, die auch Overwiening teilt. „Wenn es der Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte zu schaffen, dann muss dieser genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der gematik bzw. der Krankenkassen.“

Die Debatte um das CardLink-Verfahren verdeutlicht die Balancierung zwischen technologischem Fortschritt und der Wahrung von Datenschutz sowie Patientensicherheit in einem immer stärker digitalisierten Gesundheitssystem. Die Auseinandersetzung ist ein klares Signal, dass bei aller die Sicherheit und das Wohl der Patienten oberste Priorität haben müssen. Die Entwicklung sollte accordingly von allen Beteiligten im Gesundheitswesen genau beobachtet werden, um sicherzustellen, dass der Fortschritt in der Digitalisierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht.

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