A1-Bescheinigung bleibt trotz Kritik Teil der Bürokratie bei Auslandsaktivitäten
Die A1-Bescheinigung bleibt für grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz weiter bestehen. Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage klargemacht, dass sie an ihrer bisherigen Linie festhält: Eine Abschaffung ist national nicht möglich und auch auf europäischer Ebene derzeit nicht vorgesehen.
Für Vereine, Verbände und NGOs ist das vor allem dort relevant, wo Mitarbeitende, Selbständige, Honorarkräfte oder Funktionsträger regelmäßig ins Ausland reisen oder dort arbeiten. Wer internationale Projekte, Austauschprogramme, Fachtreffen oder Netzwerkarbeit organisiert, muss sich damit auf dauerhaft bestehende Nachweis- und Verfahrenspflichten einstellen.
Die politische Debatte geht auf einen Vorschlag aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau zurück. Dort war gefordert worden, die A1-Bescheinigung abzuschaffen. Die Bundesregierung verweist nun aber im Kern auf eine bereits veröffentlichte Stellungnahme der zuständigen Ressorts und bekräftigt damit: Die Entlastungsidee wurde zwar als politisch relevant erfasst, ihre Umsetzung ist jedoch nicht vorgesehen.
Warum die Bundesregierung an der A1-Bescheinigung festhält
Nach Darstellung der Bundesregierung ist die A1-Bescheinigung unionsrechtlich verankert. Sie beruht auf den EU-Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und soll nachweisen, welches Sozialversicherungsrecht bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit gilt. Aus Sicht der Ressorts schafft das Rechtssicherheit und hat Bindungswirkung zwischen den Mitgliedstaaten.
Genau darin liegt aus Berliner Sicht auch der entscheidende Punkt: Eine nationale Abschaffung kommt nicht infrage, weil die Grundlage im EU-Recht liegt. Auch einen Vorstoß zur Abschaffung auf europäischer Ebene hält die Bundesregierung nach eigener Darstellung nicht für sinnvoll. Zudem habe sich der Europäische Rat in den Jahren 2024 und 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht offiziell mit dem Thema befasst.
Praktische Folgen für international aktive Organisationen
Für die Zivilgesellschaft ist das weniger eine Grundsatzmeldung als eine sehr konkrete Organisationsfrage. Wer als Verband, Bildungsträger, Jugendhilfeträger oder internationale NGO in mehreren Ländern arbeitet, kann nicht auf eine kurzfristige politische Entlastung setzen. Stattdessen bleibt es wichtig, interne Abläufe für Dienstreisen, Entsendungen und projektbezogene Auslandseinsätze sauber zu organisieren.
Betroffen sind vor allem Geschäftsstellen, Personalverantwortliche und Vorstände, die Auslandsaufenthalte vorbereiten oder genehmigen. Das gilt etwa für europäische Netzwerktreffen, Seminare, Partnerschaftsbesuche, Fachkonferenzen oder grenzüberschreitende Projektarbeit. Auch bei selbständig Tätigen und Honorarkräften kann das Thema relevant werden, wenn Einsätze im Ausland stattfinden.
Für viele rein lokal arbeitende Vereine dürfte die unmittelbare Bedeutung dagegen begrenzt sein. Ohne internationale Aktivitäten spielt die A1-Bescheinigung in der Regel keine Rolle.
Häufig missverstanden: Nicht immer ist eine vorherige Beantragung nötig
Interessant für die Praxis ist eine Differenzierung, auf die die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ausdrücklich hinweist. Demnach wird die Pflicht rund um die A1-Bescheinigung oft pauschaler verstanden, als sie tatsächlich ist. Bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten sei nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums nicht in jedem Fall eine vorherige Beantragung zwingend erforderlich; eine nachträgliche Beantragung und Vorlage bei einer Kontrolle könne ausreichen.
Ganz so einfach ist die Lage aber nicht. Die Bundesregierung verweist zugleich darauf, dass einzelne Staaten ihre nationalen Vorschriften gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit verschärft haben. Für bestimmte Länder gelte nach ihrer Kenntnis, dass die Bescheinigung bereits vor Beginn der Tätigkeit vorliegen oder beantragt sein müsse. Genannt werden dabei Österreich und Frankreich, bei Selbständigen auch die Schweiz.
Für Organisationen mit internationaler Arbeit heißt das: Einheitliche Annahmen helfen hier nicht weiter. Entscheidend sind die konkreten Regeln des Ziellandes und die Frage, in welcher Funktion jemand dort tätig wird.
Digitalisierung statt Abschaffung
Einen anderen Weg zum Bürokratieabbau sieht die Bundesregierung in der weiteren Digitalisierung. Die Beantragung und Ausstellung der A1-Bescheinigung laufe bereits weitgehend digital. Noch nicht vollständig digitalisierte Verfahren seien zum 1. Januar 2024 weiter digitalisiert worden.
Zusätzlich arbeitet das Bundesarbeitsministerium nach eigenen Angaben in einer von der EU-Kommission geleiteten Arbeitsgruppe an einer sogenannten e-Declaration mit. Dabei geht es um eine europaweit einheitliche, freiwillige Meldemöglichkeit für arbeitsrechtliche Entsendemeldungen. Das könnte Verfahren künftig vereinheitlichen und für Organisationen mit regelmäßigem Auslandsbezug Erleichterungen bringen. Die A1-Bescheinigung selbst würde dadurch allerdings nicht ersetzt.
Was jetzt für Vereine und Verbände zählt
Die Bundestagsmeldung setzt vor allem einen praktischen Rahmen: Die vielfach kritisierte A1-Bescheinigung bleibt. Für international aktive Vereine, Verbände und NGOs bedeutet das, dass sie ihre Reise- und Entsendeprozesse weiterhin auf Rechtsklarheit und Nachweisfähigkeit ausrichten müssen.
Politisch ist damit vorerst klar, dass die Bundesregierung nicht auf Abschaffung, sondern auf Digitalisierung, europäische Abstimmung und bestehende Rechtsstrukturen setzt. Für die betroffenen Organisationen ist das ein Signal, die eigenen Verwaltungsabläufe eher zu schärfen als auf eine baldige grundsätzliche Entlastung zu hoffen.
Quelle: Bürokratieentlastung: Regierung verweist auf Stellungnahme: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1166120
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die Debatte um die A1-Bescheinigung betrifft nicht nur Bürokratiekritik, sondern die Grundlage dafür, welches Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Einsätzen gilt. Nach Darstellung der Bundesregierung ist eine Abschaffung national nicht möglich und auch europäisch derzeit nicht vorgesehen, weil die Regel unionsrechtlich verankert ist.
Für Vereine, Verbände und NGOs mit internationaler Arbeit bleibt deshalb entscheidend, Auslandsreisen, Entsendungen und Einsätze organisatorisch so zu planen, dass Rechtsklarheit und Nachweisfähigkeit gewährleistet sind. Gleichzeitig deutet die Bundesregierung auf einen zweiten Schwerpunkt hin: Weitere Digitalisierung soll Verfahren vereinfachen, ohne die A1-Bescheinigung selbst zu ersetzen.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Bin ich bei kurzen Auslandsaufenthalten immer verpflichtet, die A1-Bescheinigung vorher zu beantragen?
Nicht zwingend, wie das Bundesarbeitsministerium bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten anführt. Eine nachträgliche Beantragung und Vorlage bei einer Kontrolle könne ausreichen.
Kann die Regel je nach Zielland anders sein?
Ja. Die Bundesregierung verweist darauf, dass einzelne Staaten ihre Regeln verschärft haben. Für bestimmte Länder, etwa Österreich und Frankreich, könne die Bescheinigung bereits vor Beginn vorliegen bzw. beantragt sein.
Wen betrifft das in Organisationen besonders?
Vor allem Geschäftsstellen, Personalverantwortliche und Vorstände, die Auslandsaufenthalte vorbereiten oder genehmigen. Das kann auch Honorarkräfte und Selbständige betreffen, wenn sie im Ausland tätig sind.
Was ist statt Abschaffung als realistische Entwicklung geplant?
Die Bundesregierung setzt auf Digitalisierung und EU-Abstimmung, etwa durch digitale Verfahren und eine geplante e-Declaration. Die A1-Bescheinigung wird dadurch nach dem Bericht jedoch nicht ersetzt.
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10 Kommentare
Der Artikel ist informativ, trotzdem fehlen praxis infos: wo beantragt man nachträglich die A1 wenn kontrolle kommt, welche Nachweise reichen, und wie lange dauert das? Für Entsendungen brauchts klare bitz listen und weisungen, sonst stresst das alle. Wäre super wenn es mehr Beispiele gäbe, und Links zu Formularen auf bundestag oder ministeriumsseiten
Stimme zu, und noch ein punkt: Schulungen für Ehrenamtliche sind wichtig, sonst vergisst wer was, und dann gibts probleme bei kontrolle. Vielleicht kann man workshops anbieten oder ein kurzes video mit checklist und links zu offiziellen seiten wie https://www.bundestag.de/presse das wär hilfreich
Für lokal arbeitende Vereine is das erstmal wenig relevant, aber sobald Partnerschaften im Ausland kommen wirds wichtig. Mich interessiert wie Versicherungen dann interpretieren welche Sozialversicherung gilt, und ob Partnerländer wie Schweiz extra Regeln haben. Vielleicht sollteman mehr auf EU Ebene lobbyieren, oder gibt es schon kampagnen dagegen? Linktipps zu verwandten Bundestagsbeiträgen wären nett
Als selbständige die oft in EU arbeitet find ich das ärgerlich, A1 bleibt und national nichts geht, das macht Planung schwer. Die Aussage zur nicht zwingenden Vorabantrag bei kurzen Einsätzen klingt verwirrend, wer kontrolliert das dann, und welche Strafen drohn wenn fehlend? Gibt es Erfahrungswerte aus NGO praxis oder Hinweise vom Bundesarbeitsministerium? Link zum Gesetzestext wäre nice
Danke für den Beitrag, ich frag mich ob man das mit Verträgen nicht besser regeln kann, zB klarer Hinweis an Honorarkräfte über A1 Pflicht, Formulare digital sammeln, aber das braucht Zeit und ressourcen. Hat schon jemand ne Vorlage für Entsendevereinbarungen oder ein internes Prozessschema geteilt?
Kurz: Digitalisierung ist sinnvoll, aber bis die e-Declaration kommt sind wir noch lange nicht entlastet. Wir bräuchten Schulungen für Vorstände und Personaler, ein Schritt für Schritt Prozess, und am besten offizielle Muster, sonst verliert man zeit und macht fehler bei Auslandsaufenthalt
Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Lage ok, aber mich stört das Fehlen von handlungsleitfäden. Die Hinweise zu Sozialdumping und Schwarzarbeit in Frankreich und Österreich sind wichtig, kann jemand die genauen nationalen Regelung posten? Wäre gut wenn Bundestag oder Ministerium praktische FAQs bringt, oder eine interne Linksammlung mit Musterschreiben und Vorlagen
Die A1-Bescheinigung bleib also, das ist klar, und für NGO und Vereine wirds nervig. Mir fehlt aber mehr Praxisinfo, zB welche Fristen für Entsendungen sind, und wie die e-Declaration genau helfen soll. Kann jemand sagen ob Österreich oder Frankreich da strenger sind als die Schweiz? Siehe auch https://www.bundestag.de/presse/hib für andere Meldungen zum Thema Bürokratieabbau
Gut das thema wird erklärt aber ich versteh nicht alles, vor allm die EU Regeln zur Sozialversicherung sind kompliziert, freiwillige e-Declaration klingt gut aber wirds wirklich weniger Arbeit geben? Hat jemand schon erfahrung mit digital beantragung, zB über https://www.bundestag.de/verwaltung/digitalisierung wo steht was gemacht wird
Interessant, danke fürs teilen, aber wir im Verein brauch mehr konkrete anleitung, wer beantragt die A1 wenn ein volunteer kurz ins Ausland fährt, und wie kontrolliert man das intern, Personalabteilung isch klein. Vielleicht ein checklist wäre hilfreich, und mehr infos zur e-Declaration und zu Sozialversicherungspflicht