Waldkauf mit KTF-Mitteln macht Natürlichen Klimaschutz im Südharz konkret

Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Waldkauf von rund 990 Hektar Buchenmischwald im Südharz befasst, der über das Programm „KlimaWildnis“ aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurde. Der Kauf ist bereits vollzogen und zeigt, wie Fördermittel für natürlichen Klimaschutz konkret in die Sicherung großer Waldflächen fließen. Auf der Fläche ist kein aktives Waldmanagement vorgesehen, da sie sich in einem guten Zustand befindet und die eigendynamische Entwicklung der Natur unterstützt werden soll.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Weitere Themen die Sie interessieren könnten: | | | | | |

 

Der Deutsche Bundestag hat sich am 23.04.2026 mit dem Thema befasst. Anlass war die Meldung „Bundesregierung äußert sich zu Waldkauf mit KTF-Mittleln“.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt, wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz praktisch umgesetzt wird: Über das Programm „KlimaWildnis“ wurde der Erwerb von rund 990 Hektar Buchenmischwald im Südharz gefördert. Finanziert wurde das Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds.

KTF-Mittel fließen in die Sicherung großer Waldflächen

Der Vorgang macht deutlich, dass Fördermittel für Natürlichen Klimaschutz nicht nur in allgemeine Maßnahmen oder konzeptionelle Ansätze fließen. Nach den Angaben der Bundesregierung wurde ein konkreter großflächiger Waldkauf unterstützt.

Demnach erfolgte die Antragstellung Mitte 2025, die Bewilligung Ende 2025. Der Kauf ist vollzogen. Damit wird sichtbar, dass das Instrument „KlimaWildnis“ bereits für die Sicherung großer Waldflächen eingesetzt wird und nicht nur auf der Ebene von Programmatik und Richtlinien bleibt.

Gerade der Umfang von rund 990 Hektar zeigt, welche praktische Bedeutung solche Förderentscheidungen haben. Sie betreffen nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern greifen in Eigentumsverhältnisse, Flächensicherung und die langfristige Steuerung von Waldentwicklung ein.

Wertgutachten und Vergleichswerte als Grundlage der Förderung

Die Bundesregierung beschreibt in ihrer Antwort auch die Finanzierungslogik des Vorhabens. Grundlage für Antrag und Bearbeitung waren demnach ein aktuelles Wertgutachten sowie Vergleichswerte aus Käufen und Kaufangeboten weiterer Waldflächen in der Region.

Damit wird deutlich, nach welchen Maßstäben ein Projekt dieser Größenordnung bewertet und als förderfähig eingeordnet wird. Der Förderweg lief über den KTF-Titel „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“.

Auch die Auszahlung ist nach Angaben der Bundesregierung an den tatsächlichen Vollzug gekoppelt. Die Bewilligungssumme wird im Verlauf der Projektlaufzeit entlang der Fälligkeiten von Kaufpreis und Kaufnebenkosten ausgezahlt. Das verweist auf eine Abwicklung, die sich an realen Zahlungsterminen orientiert.

Wildnisentwicklung auch ohne Initialmanagement

Inhaltlich verweist die Bundesregierung auf das Ziel der Förderrichtlinie „KlimaWildnis“. Unterstützt werden soll die eigendynamische Entwicklung von Natur. Die Ausgangslage der Fläche spiele dafür grundsätzlich keine entscheidende Rolle, der Prozess sei ergebnisoffen angelegt.

Zugleich präzisiert die Antwort einen zentralen Punkt: Ein Initialmanagement, etwa in Form von Waldumbau, ist für bis zu zehn Jahre möglich, aber keine Voraussetzung für die angestrebte Wildnisentwicklung.

Für den konkret erworbenen Wald sei ein solches Initialmanagement nach Regierungsangaben weder vorgesehen noch erforderlich. Begründet wird dies mit dem Zustand der Fläche, die nahezu voll bestockt sei und nur gering unter dem Fichtensterben der vergangenen Jahre gelitten habe.

Damit rückt die Debatte um Natürlichen Klimaschutz in einen praktischen Zusammenhang. Die Förderrichtlinie eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, Entwicklung auch ohne aktive Bewirtschaftung oder ohne vorgeschaltete Umbaumaßnahmen zu fördern.

Unbewirtschaftung und Waldrecht bleiben ein zentraler Punkt

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, wie sich eine großflächige Nutzungsaufgabe zu den waldrechtlichen Vorgaben verhält. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf § 11 Bundeswaldgesetz und zugleich darauf, dass dessen Anforderungen durch Landesrecht konkretisiert werden.

Für den vorliegenden Fall nennt sie das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt. Danach kann Wald aus Gründen des Naturschutzes auch unter Verzicht auf seine Nutzfunktion unbewirtschaftet bleiben.

Dieser Verweis ist für die Einordnung des Falls zentral. Die Bundesregierung begründet die Möglichkeit der Unbewirtschaftung nicht mit einem generellen Vorrang, sondern mit einer landesrechtlichen Öffnung im Rahmen des geltenden Rechts.

Mit dem geförderten Waldkauf stellt sich diese Frage nun nicht mehr nur auf abstrakter Ebene. Der Fall im Südharz zeigt, wie KTF-Mittel für Natürlichen Klimaschutz in die Sicherung großer Waldflächen fließen, nach welchen Kriterien solche Projekte bewertet werden und an welchen Punkten fachliche und rechtliche Fragen in der Praxis sichtbar werden.

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Der Bundestagsbezug zeigt, dass Natürlicher Klimaschutz nicht nur als Konzept umgesetzt wird, sondern als konkrete Finanzierung. Mit „KlimaWildnis“ wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 990 Hektar Buchenmischwald im Südharz über den Klima- und Transformationsfonds gesichert.

Für betroffene Akteure wird damit besonders greifbar, wie wichtig die Verknüpfung von Flächensicherung, Bewertungsgrundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist. Auch die Frage, ob Entwicklung ohne vorgeschaltetes Initialmanagement möglich ist, sowie der Umgang mit Unbewirtschaftung und Waldrecht rückt stärker in den Fokus von Politik, Verwaltung und Projektträgern.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Wie wird ein Waldkauf im Rahmen von „KlimaWildnis“ praktisch gefördert?
Der Beitrag nennt, dass Antrag und Bewertung auf einem Wertgutachten und Vergleichswerten aus regionalen Käufen bzw. Angeboten basierten.

Ist ein Initialmanagement zwingend?
Laut Beitrag kann Initialmanagement bis zu zehn Jahre möglich sein, ist aber keine Voraussetzung. Für die konkrete Fläche war es nach Regierungsangaben weder vorgesehen noch erforderlich.

Wie passt Unbewirtschaftung zu den Regeln des Waldrechts?
Der Beitrag verweist auf bundesrechtliche Vorgaben und eine Konkretisierung durch Landesrecht. Im Beispiel erlaubt das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt Unbewirtschaftung aus Naturschutzgründen.

Welche Rolle spielt das Landesrecht?
Es bestimmt im Zusammenspiel mit dem Bundeswaldgesetz, in welchen Konstellationen Unbewirtschaftung möglich ist. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

Newsletter-Anmeldung

Vergessen Sie nicht unseren Newsletter zu abbonnieren, damit Sie immer auf dem laufenden bleiben. 

NACHRICHTEN ZUM THEMA
Weitere aktuelle Themen aus anderen Kategorien

10 Kommentare

  1. Gute erläuterung der regierungsantwort, gefällt mir dass die Auszahlung an reale kaufpreis fälligkeiten geknüpft ist, dennoch fehlen mir details: wie werden vergleichswerte ermittelt, wer validiert wertgutachten, und wie sehen mögliche konfliktlösungen mit waldrechtlichen vorgaben aus? link-vorschlag /recht/bundeswaldgesetz und /projekte/klimawildnis-suedharz wäre hilfreich

    1. Ich würd gern wissen ob die fördermittel auch für pflege oder schutzmaßnahmen genutzt werden dürfen später, oder ob unbewirtschaftung heisst null eingriff, das steht nicht klar in der antwort, mehr info auf /themen/natuerlicher-klimaschutz und evtl. kommunale informationen wären nützlich

    2. Sachlich: lob für die praxis sicht in der regierungsantwort, aber kritik bleibt an transparenz und beteiligung vor ort, kann man eine öffentliche anhörung oder berichte fordern? vielleicht kann man mehr daten auf /projekte/klimawildnis-suedharz oder beim landesamt einsehen, das wäre konstruktiv

  2. Ich bin skeptisch aber offen: 990 ha im Südharz ist groß, und die aussage das initialmanagement nicht vorgesehen ist klingt plausibel wenn die fläche gut bestockt ist, aber wer prüft das langfristig, gibts monitoring pflichten, kann man infos in /themen/natuerlicher-klimaschutz finden oder beim landesministerium sachsen-anhalt?

  3. Neutral gesagt: finde das demonstriert das KTF nicht nur ideen fördert sondern echte flächenkauf macht, trotzdem fehlt mir transparenz zu preisbildung und vergleichswerten, wieso wurde gerade diese fläche ausgewählt, gibt es ein auswahlkriterium im programm KlimaWildnis auf der seite /projekte/klimawildnis-suedharz oder in der förderrichtlinie?

  4. Interessant aber auch verwirrend: 990 Hektar sind ja riesig und das mit KlimaWildnis klingt gut, doch wie wird die nachbarschaft und lokalwirtschaft beruecksichtigt? Gibt es karten oder projekte auf /projekte/klimawildnis-suedharz damit man sehen kann wo genau die Flächen liegen, und wie lange gilt die Unbewirtschaftung laut bewilligung?

    1. ich denke man sollte auch fragen wer die fläche kauft genau und ob private interessen da reinspielen, das wertgutachten und vergleichswerte sollten offengelegt sein, siehe /themen/natuerlicher-klimaschutz, und ob die fördermittel auch an auflagen gebunden sind fürs monitoring

  5. ich find das gut das 990 ha Buchemischwald gesichert sind, aber ich kapier nicht ganz wie der KTF geld aus dem Klima- und Transformationsfonds genau verteilt wird, ist da mehr info im link /themen/natuerlicher-klimaschutz oder /projekte/klimawildnis-suedharz? lob an idee, aber wer kontrolliert die wertgutachten und vergleichswerte denn, und wie passt das zu sachsen-anhalt landesrecht?

    1. gute frage, ich auch hab mich gewundert ob die auszahlung an kaufterminen gekoppelt ist und ob die bewilligungsumme erst spater kommt, wie kontrolliert man die wertgutachten, gibts mehr dokumente bei /recht/bundeswaldgesetz oder /projekte/klimawildnis-suedharz , und wer passt auf das die flaeche wirklich unbewirtschaftet bleibt?

    2. Danke fur den beitrag, finde wichtig das der bundesregierung antwortet hat, aber ich versteh nicht alles: was heisst eigendynamische entwicklung genau, braucht man trotzdem forestmanagement irgendwann, steht das im /themen/natuerlicher-klimaschutz oder im landeswaldgesetz sachsen-anhalt, bitte mehr links und transparentere zahlen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge

Newsletter-Anmeldung