5 Steuertipps für den Frühling, die dir Geld sparen!

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

VLH zeigt fünf originelle Frühlingstipps zum Steuersparen

Endlich ist der Frühling da! Es ist Zeit, den Garten wieder auf Vordermann zu bringen, Sonnenbrillen zu shoppen oder den Frühjahrsputz zu beginnen. Aber wusstet ihr auch, dass ihr dabei Steuern sparen könnt? VLH, der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, stellt fünf Tipps vor, wie ihr die Steuerlast in diesem Frühling verringern könnt.

1. Einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen absetzen
Ihr möchtet euren Garten im Frühling neugestalten und investiert in eine neue Terrasse, das Grundstück oder den Hof? Dann könnt ihr die Kosten für die Beauftragung professioneller Gärtner, Pflasterer oder Landschaftsbauer in der Steuererklärung als Handwerkerleistung absetzen. Dabei müsst ihr nur zwei Bedingungen beachten: das Haus oder die Wohnung muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden und es dürfen maximal 20 Prozent der Lohnkosten im Jahr absetzbar sein.

2. Regelmäßige Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Für die regelmäßig anfallenden Gartenarbeiten könnt ihr euch Hilfe vom Gärtner holen und die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Dabei gelten ähnliche Bedingungen wie bei Handwerkerleistungen.

3. Frühjahrsputz als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Ihr plant den Frühjahrsputz mit Hilfe eines professionellen Dienstleisters? Auch in diesem Fall könnt ihr die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

4. Kosten gegen Heuschnupfen als außergewöhnliche Belastung absetzen
Wenn ihr unter Heuschnupfen leidet und Kosten für Medikamente, Therapien oder alternative Behandlungsmethoden habt, könnt ihr diese als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.

5. Sonnenbrille von der Steuer absetzen
Wer eine Sonnenbrille mit Sehstärke benötigt, kann die Kosten dafür als medizinisches Hilfsmittel von der Steuer absetzen.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid. Mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit ist die VLH Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.

Also, worauf wartet ihr noch? Nutzt den Frühling, um Steuern zu sparen!

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Fünf Frühlingstipps zum Steuern sparen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) wurde 1972 von Dr. Dieter Hillebrecht gegründet.
– Der Verband hat seinen Hauptsitz in Neustadt an der Weinstraße und zählt mehr als 2.100 Beratungsstellen in ganz Deutschland.
– Die Mitglieder der VLH sind ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
– Die VLH ist eine gemeinnützige Organisation und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge sowie Spenden und Zuwendungen.
– Die VLH bietet ihren Mitgliedern Hilfe bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung, der Prüfung von Steuerbescheiden und der Kommunikation mit dem Finanzamt.
– Der Verband verfügt über einen elektronischen Steuerprüfer, der individuelle Steuertipps und Hinweise auf mögliche Fehler in der Steuererklärung gibt.
– Die VLH hat rund 650.000 Mitglieder und wird von mehr als 3.000 ehrenamtlichen Lohnsteuerhilfevereins-Leitern und -Beratern unterstützt.
– Die VLH legt Wert auf eine persönliche Beratung und eine hohe Beratungsqualität, weshalb jeder Berater eine umfassende Ausbildung durchlaufen muss.
– Der Verband setzt sich für eine Vereinfachung des Steuersystems und eine gerechtere Verteilung von Steuerlasten ein.
– Die VLH nimmt regelmäßig an politischen Debatten teil und äußert sich zu aktuellen Steuerthemen.

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge