Wenn ein Sparinstrument vor allem mehr Prüfungen, Rückfragen und Dokumentation auslöst, verschiebt es den Aufwand schnell an andere Stellen. Genau davor warnt der Branchenverband Wir versorgen Deutschland e.V. (WvD) beim geplanten pauschalen 3-Prozent-Abschlag in der Hilfsmittelversorgung. Im Kern geht es um die Frage, ob die Regelung tatsächlich Geld spart oder vor allem die Abläufe in Praxen, Kassen und Verwaltungen verkompliziert.
Am 9. Juli 2026 hielt der Bundestag an der Beratung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fest; die Abstimmung war für den 10. Juli vorgesehen. Im Entwurf spielt die Hilfsmittelversorgung eine besondere Rolle, weil dort eine eigene Festbetragsgrundlage vorgesehen ist. Festbeträge sind gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge, bis zu denen Krankenkassen bestimmte Leistungen übernehmen.
Worum es bei der neuen Festbetragslogik geht
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gelten Festbeträge bislang nur für 4 von 38 Produktgruppen in der Hilfsmittelversorgung. Der Regierungsentwurf will diese Systematik ausweiten. Damit wäre nicht mehr nur ein kleiner Teil des Marktes betroffen, sondern ein deutlich größerer Bereich von Versorgungen, Verträgen und Abrechnungen.
WvD sieht darin vor allem ein praktisches Problem. Der Verband argumentiert, dass schon kleine Abzüge bei knapp kalkulierten Leistungen Folgen haben können, wenn sie auf viele Verträge und unterschiedliche Versorgungsformen angewendet werden. Besonders anfällig seien nach seiner Einschätzung Fälle, in denen mit engen Kalkulationen gearbeitet wird oder zusätzliche Fremdleistungen eine Rolle spielen. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, auf den WvD verweist, weitet die Regelung nach Angaben des Verbands zusätzlich aus.
Warum die Branche von mehr Bürokratie spricht
Der Verband verweist auf mehrere Stellen im Ablauf, an denen zusätzlicher Aufwand entstehen könnte:
- Beantragung und Genehmigung von Versorgungen
- Dokumentation und Nachweisführung
- Abrechnung und Rechnungsstellung
- Kostenvoranschläge und laufende Vertragsprüfung
- mehrjährige Fallpauschalen und Fremdleistungen
WvD befürchtet, dass die geplante Pauschale nicht nur Preise beeinflusst, sondern vor allem die Administration komplizierter macht. Ob diese Warnung im Alltag tatsächlich so eintritt, hängt davon ab, wie die Kassen die neue Regelung umsetzen und wie viele Sonderfälle am Ende präzise abgewickelt werden müssen.
Aus Sicht des Verbands liegt der eigentliche Hebel an anderer Stelle: bei weniger Vertragswildwuchs, einem administrativen Rahmenvertrag, einer einheitlicheren Verordnungspraxis, mehr Digitalisierung, klaren Dokumentationsanforderungen und einem wirksamen Vertragscontrolling. Diese Punkte nennt WvD als mögliche Effizienzreserven, die seit Jahren bekannt seien.
Welche Zahlen der Entwurf selbst nennt
Die offizielle Folgenabschätzung zeichnet ein anderes Bild als die Kritik des Verbands. Für die neue Festbetrags-Systematik im Hilfsmittelbereich weist sie einen jährlichen Erfüllungsaufwand von 52.000 Euro aus. Für den Gesetzentwurf insgesamt werden 160.000 Euro zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand und rund 1,2 Mio. Euro einmalige IT-Kosten genannt.
Dem stehen im Entwurf selbst Minderausgaben gegenüber: im Hilfsmittelbereich jeweils rund 360 Mio. Euro in den Jahren 2027 und 2028 sowie rund 500 Mio. Euro jährlich ab 2029. Die Spanne zwischen diesen Zahlen zeigt, warum der Streit so zugespitzt ist. Auf der einen Seite steht die staatliche Sparrechnung, auf der anderen die Sorge, dass der reale Verwaltungsaufwand die Einsparungen zumindest teilweise wieder auffrisst.
Was das für Versorgte, Kassen und Leistungserbringer bedeuten könnte
Für Leistungserbringer geht es nicht nur um zusätzliche Prozentpunkte, sondern um Arbeitsabläufe. Mehr Abstimmungen, mehr Dokumentation und strengere Prüfschleifen kosten Zeit und binden Personal. Nach Einschätzung von WvD könnte das den wirtschaftlichen Druck erhöhen und mittelbar auch die Versorgung beeinflussen.
Der Verband warnt vor Beitragssteigerungen durch eine aus seiner Sicht immense Verwaltungslast, vor wachsenden Versorgungslücken und vor zusätzlichem Druck auf den Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Auftrag bedeutet, vereinfacht gesagt, dass die Kassen eine ausreichende Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten müssen.
Auch aus Patientensicht gibt es Kritik am pauschalen Ansatz. Die BAG Selbsthilfe beanstandet die Festbetragslogik in der Hilfsmittelversorgung und fordert transparente Verfahren sowie eine stärkere Beteiligung von Patienten. Damit steht nicht nur die Finanzfrage im Raum, sondern auch die Frage, wie nachvollziehbar und fair die Regeln am Ende sind.
Jetzt entscheidet die konkrete Ausgestaltung
WvD fordert, den geplanten 3-Prozent-Abschlag aus dem GKV-BStabG zu streichen. Weitere Eingriffe in die Vertragsstrukturen nach § 127 SGB V sollten aus Sicht des Verbands nur in einem separaten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Dazu gehören nach seiner Darstellung eine belastbare Folgenabschätzung, die Anhörung der betroffenen Akteure sowie eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.
Die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer bringen die Kritik auf einen Punkt:
„Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein wichtiges Ziel. Sie darf jedoch nicht mit Maßnahmen verfolgt werden, die in der Praxis vor allem neue Bürokratie schaffen und die Versorgung gefährden.“
Für die weitere Beratung ist damit nicht nur entscheidend, ob der Staat sparen will, sondern wie die Regelung im Alltag wirkt. Gerade in der Hilfsmittelversorgung zeigt sich oft erst an der Schnittstelle zwischen Gesetz, Vertrag und Abrechnung, ob ein Sparmechanismus funktioniert oder neue Reibung erzeugt.
Quellen
- Bundestag: Debatte zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 9. Juli 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Regierungsentwurf zum GKV-BStabG
- GKV-Spitzenverband: Stellungnahme zum Entwurf des GKV-BStabG
- BAG Selbsthilfe: Stellungnahme zum Entwurf des GKV-BStabG