Bremen (VBR). Am kommenden Montag, den 26. März 2024, blickt Deutschland auf ein besonderes Jubiläum zurück: Vor genau 15 Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention im Land in Kraft, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft. Doch trotz der langen Zeit, die seitdem verstrichen ist, sehen Experten und Betroffenenorganisationen weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Anlässlich dieses Jahrestages appellieren Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie das renommierte Deutsche Institut für Menschenrechte an Bund, Länder und Kommunen, sich verstärkt für die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Dusel betont in seiner Stellungnahme, dass die Verpflichtungen, die sich aus der Ratifizierung der Konvention ergeben, bindend sind und fordert, dass die Politik ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden muss. Er hebt hervor, dass die Einführung des Bundesprogramms Barrierefreiheit essenziell ist, um Barrieren in allen Lebensbereichen – von der Mobilität über das Wohnen und die Gesundheit bis hin zum digitalen Raum – zu beseitigen. Zudem sei die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, die auch private Anbieter in die Pflicht nehmen will, ein entscheidender Schritt zur Teilhabe.
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, ergänzt: Trotz einiger Fortschritte werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der politischen Agenda noch immer nicht ausreichend priorisiert. Sie fordert einen konsequenten Ausbau von Barrierefreiheit und kritisiert, dass existierende Sonderstrukturen wie Förderschulen oder spezielle Werkstätten immer noch dominieren, anstatt inklusive Alternativen zu schaffen. Schlegel betont, dass eine Umverteilung der finanziellen und personellen Ressourcen im Sinne der UN-Konvention erforderlich sei, um diesen Wandel zu vollziehen.
Diese Forderungen untermauern auch die Ergebnisse einer großangelegten Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden aus ganz Deutschland, die Ende Februar in Berlin stattfand. Die Konferenz, ein Echo auf die zuletzt kritische Beurteilung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, machte deutlich, dass in vielen Bereich noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die daraus hervorgehenden Empfehlungen weisen einen klaren Weg, wie Deutschland sein Engagement für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen spürbar verstärken kann.
Die Fortschritte der letzten Jahre, wenngleich bemerkenswert, haben also keinen grundlegenden Wandel herbeigeführt. Die UN selber sieht die Notwendigkeit, den Aufbau inklusiver Strukturen in Deutschland zu beschleunigen. Das heutige Datum sollte somit nicht nur als Anlass zur Reflektion, sondern vor allem als erneuter Appell zur tatkräftigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Die Botschaft ist klar: Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein, und es ist höchste Zeit, dass Deutschland diesen Grundsatz in allen Bereichen des Lebens für Menschen mit Behinderungen Realität werden lässt.
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Inklusion voranbringen: Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut …
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