Bremen (VBR). Vor elf Jahren markierte das Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013 einen Wendepunkt in der deutschen Gesundheitspolitik, doch die Notwendigkeit einer Fortentwicklung dieses Gesetzes bleibt ein drängendes Thema. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, bringt die aktuelle Situation und die Frustration über die stagnierende Entwicklung auf den Punkt: “Schon beim Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 war klar, dass dieses Gesetz nur ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten sein konnte.”
Die Diskrepanz zwischen den hochgesteckten Zielen und der Realität, in der noch kein einziger Änderungsvorschlag des Patientenbeauftragten umgesetzt wurde, verdeutlicht den Handlungsbedarf. Insbesondere die Beweislastregelung steht in der Kritik: “Aktuell müssen Patientinnen und Patienten nicht nur den Beweis dafür führen, dass ein Fehler und ein Schaden vorliegen. Sie müssen auch belegen, dass der Behandlungsfehler diesen Schaden verursacht hat.”
Das heutige Haftungssystem sieht sich mit der zunehmenden Integration von Künstlicher Intelligenz in der Medizin neuen Herausforderungen gegenüber. Patienten müssen verstehen können, wo die Ursache eines Schadens liegt – ob beim behandelnden Arzt oder bei einem Mangel des eingesetzten KI-Systems.
Die Felder, auf denen Verbesserungen erforderlich sind, sind vielfältig. Unter anderem geht es um die Notwendigkeit, Patientinnen und Patienten ohne deren explizite Nachfrage über mögliche Behandlungsfehler zu informieren, und das Aufzeigen von Lösungen für Schäden durch Arzneimittel oder fehlerhafte Medizinprodukte. Es ist erstaunlich, dass seit der Neufassung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2002 in Deutschland kein Arzneimittelhersteller zu Schadensersatzleistungen verurteilt wurde, trotz bekannter Fälle wie dem des Medikaments Vioxx.
Die AOK bringt ihre umfangreiche Expertise und die Erfahrungen aus fast 25 Jahren Behandlungsfehlermanagement ein, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Patientenrechte zu unterbreiten. Denn die jährlich circa 15.000 von den Versicherten gemeldeten Fälle vermuteter Behandlungs- und Pflegefehler spiegeln die Defizite der aktuellen Gesetzgebung wider.
Der AOK-Bundesverband fordert nachdrücklich eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es ermöglichen, vom Reden zum Handeln zu kommen und die Rechte der Patienten in Deutschland tatsächlich zu stärken. Details zu den Forderungen und Vorschlägen der AOK-Gemeinschaft finden sich im veröffentlichten Positionspapier, das unter [Link zur Website] abrufbar ist.
Für die Zukunft der Patientenrechte in Deutschland ist es essenziell, dass die entsprechenden Gesetzesänderungen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Schnelligkeit vorangetrieben werden. Das Engagement und die fundierte Kritik von Organisationen wie der AOK spielen dabei eine unverzichtbare Rolle, um den Weg für eine gerechtere und transparentere Gesundheitsversorgung zu ebnen.
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Elf Jahre Patientenrechtegesetz: Defizite der aktuellen Rechtslage zeigen sich …
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