Bremen (VBR). Deutschland steht zehn Jahre nach der bedeutenden Ratifizierung eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, welches Kindern ermöglicht, bei Menschenrechtsverletzungen Beschwerde auf internationaler Ebene einzureichen, vor erheblichen Herausforderungen. Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte machen darauf aufmerksam, dass es beim Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik noch erheblich hakt.
Jährlich kommen tausende junge Menschen in Deutschland mit dem Justizsystem in Kontakt. Ob es um familiäre Streitigkeiten, Schutz vor Gewalt oder die Wahrung ihrer Rechte geht – oft sind es existenzielle Angelegenheiten, die ihr Leben langfristig prägen werden. Trotz der hohen Bedeutung dieser Interaktionen stößt die junge Generation auf Schwierigkeiten. “Sie auf zahlreiche Barrieren beim Zugang zu ihren Rechten stoßen und Verfahren häufig nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen”, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich nicht ausreichend gehört, informiert und respektiert – ein Zustand, der dringend der politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit bedarf.
Mit der Ratifizierung des besagten Zusatzprotokolls im Jahre 2012 hat Deutschland sich zwar international zu einem fortschrittlichen Ansatz bekannt, die Praxis bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass es nun an der Zeit sei, “den innerstaatlichen Rechtsweg kindgerecht auszugestalten – und das unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen”. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Implementierung der Kinderrechte in Deutschland liegt also nicht allein in der gesetzlichen Verankerung, sondern vielmehr in der praxisnahen Gestaltung der Rechtssysteme im Sinne der jüngsten Bürgerinnen und Bürger.
Zum Hintergrund des Zusatzprotokolls: Dieses Instrument ermöglicht es Kindern, Beschwerden direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu richten, sofern sie erleben, dass ihre Rechte nicht gewahrt werden. Obwohl Entscheidungen dieses Ausschusses nicht rechtlich bindend sind, haben sie doch erhebliche moralische und politische Wirkkraft. Bis dato hat der Ausschuss 148 Entscheidungen getroffen und damit in vielen Ländern Reformen angestoßen, die die Umsetzung der Kinderrechte verbessern.
Es ist eine große Herausforderung, doch gleichzeitig eine Chance: Deutschland kann und muss seine Verfahren und Systeme so anpassen, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können. Dies erfordert politisches Engagement, gesellschaftliche Unterstützung und vor allem die Bereitschaft, die Perspektiven und Stimmen junger Menschen ernst zu nehmen und in alle Entscheidungen, die sie betreffen, einzubeziehen. In diesem Sinne gilt es, den 10. Jahrestag der Ratifizierung des Zusatzprotokolls nicht nur als Mahnung, sondern auch als Motivation für zukunftsgewandte Veränderungen zu begreifen.
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Gerichtsverfahren kindgerecht ausgestalten – 10 Jahre Individualbeschwerdeverfahren …
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